Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen
 

Härtefallregelung
- ein kurdisches Schicksal -

Es war der Zwang
Dorfschützerzwang
zu bespitzeln Nachbar und Freund.
Es waren die Schläge
Demütigung Mißhandlung
lochschwarzes Seelenmal.
Es war der Steinkreis
würgender Vernichtung
Weinnberge abgeholzt.
Es war der Kampf gegen das eigene Volk
als die alevitischen Lieder verstummten.
Selbst die Grabsteine blieben zurück.
Nur noch schrille Sehnsucht
sich in den martinischen Mantel zu hüllen.

All die Jahre über
gezählt wie bei Sträflingen
14 für Hatice Mustafa
11 für Achmet
Sultan und Fatma je ein Jahrzehnt
verwartetes Leben
elend und krank.

'Kann, sagten da die Innenminister,
gestattet werden
der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet
wenn Asylbewerberfamilien
vor dem 1.Juli 1993
eingereist sind seitdem
ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet
gefunden haben
und sich in die hiesige
wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung
eingefügt haben.'

Jedoch
willkürliches Jedoch
wer ohne Arbeit ist
der soll nicht essen.
Wer nicht aufs Recht verzichtet
soll kein Recht erlangen.
Denn es regelt die Härte den Fall.
Steinernes Herz
diktiert.

HZ 1.7.2001

 

 
 

 

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