Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen

 
 
 
Zur Entstehung des Tübinger Kirchenasyls

Phase 1: Die Entdeckung der Zivilcourage

1. Anfrage und Reaktion: Ratlosigkeit zwischen Jerusalem und Jericho

Tübingen hat seine Kreise: Geschlossene und offene, heimliche und unheimliche. In kirchlichen und akademischen Kreisen ist man aufgeklärt tolerant und lächelt (verzwungen), wenn unkonventionelle Grenzen berührt werden: Radio Wüste Welle z.B. – Aber man muss sich auch nicht für alles interessieren, was die Jungen lieben. Und so weiß man nicht, dass ein Diakon im Kirchendienst der Eberhardgemeinde bei Radio Wüste Welle arbeitet. – Man weiß aber, dass die Organisation „Kein Mensch ist illegal“ PDS- oder DKP-nah ist.

Im Sommer 1999 bitten Vertreterinnen und Vertreter von „Kein Mensch ist illegal“ bei Radio Wüste Welle um Hilfe für 15 kurdische Flüchtlinge, die akut mit der Abschiebung und damit mit Gefahren für Leib und Leben bedroht sind. Der evangelische Diakon spricht seinen Freund, den katholischen Pastoralreferenten von St. Michael an, mit dem er in der ökumenischen „Kirch am Eck“ eng zusammenarbeitet. Dass etwas getan wird, ist schnell vereinbart. Kirchenasyl für 15 Leute (davon 8 Kinder!) sprengt aber die Möglichkeiten in der Kirch am Eck. So geht die Anfrage an die Evangelischen StudentInnengemeinde, die mehr Platz hat – und eine Studentenpfarrerin, die sofort mitmacht. Und so kommt es vom 9. Juni 1999 an zu vielen langen und heißen Gesprächen meist im Schlatterhaus: Versammlungen der Studentengemeinde, Gespräche mit den Flüchtlingen, Gespräche bei verschlossenen Fenstern, Gespräche mit dem Flüchtlingsanwalt, Gespräche mit den Vertretern der Eberhardsgemeinde und der St. Michaelsgemeinde, Gespräche mit der Reutlinger Asylpfarrerin, Gespräche mit den Vertretern von „Kein Mensch ist illegal“, Beratungen durch Vertreter des Diakonischen Werks und der Evangelischen Akademikerschaft.

Das Ergebnis dieser ersten Reaktion auf die Anfrage ist schnell beschrieben. Nach mühsamen Sitzungen zeichnete sich die Lösung für unsere lokalen Probleme bei Kirchen und Kurden ab: Es soll ein Wanderkirchenasyl mit zwei Stationen geben: ESG und Kirch am Eck. Die drei Partner hoffen aber auf die Beteiligung weiterer Kirchengemeinden. – Der Gemeinderat der ESG geht voran. Am 21.6. fällt zu später Stunde die Entscheidung für das Kirchenasyl, scheitert aber an einem Veto. Mit Spannung blickt man auf die Kirchengemeinderäte von St. Michael und der Eberhardsgemeinde. Nach einer getrennten und gemeinsamen Sitzung wird dort am 25.6.1999 der Entschluss gefasst, die 15 kurdischen Flüchtlinge durch ein Kirchenasyl in Schutz zu nehmen. Vielleicht kommt dadurch auch am 1.7. nach Gesprächen mit den Flüchtlingsfamilien und dem Rechtsanwalt im Gemeinderat der ESG in geheimer Abstimmung ein positives Ergebnis für das Kirchenasyl zustande. – Damit kann die nächste Etappe unserer Reaktion beginnen. Bei einigen beginnt zu dämmern, dass es leichter ist, an einer Demo teilzunehmen und sich ggf. von der Polizei wegtragen zu lassen, als es innerkirchlich allen recht machen zu müssen. – Der Samariter auf dem Weg von Jerusalem nach Jericho hatte es einfacher: Er konnte dem Impuls seines Herzens gleich nachgehen und helfen – ohne vorher endlose Debatten führen zu müssen. Ja, ja, schon, schon, aber wir sind eben nicht zwischen Jerusalem und Jericho und die moderne Welt ist komplizierter geworden und außerdem hat das Jesus ganz anders gemeint. Oder vielleicht doch nicht? Oder sind nur wir komplizierter und mutloser geworden? Zivilcourage hinter verschlossenen Türen und Fenstern.

2. Die Papierphase oder: Lernprozesse bei Studenten und Philistern

Es hatte sich schon in diesen ersten Monaten gezeigt, dass die bis in Regierungskreisen gefasste Meinung, Tübinger Verhältnisse seien nicht repräsentativ fürs Ländle, so nicht haltbar ist. Der Aufschrei gegen die inhumane Abschiebepraxis in Baden-Württemberg ist kein Spezifikum linker Studenten. Studierende sind sicher in manchen Anliegen schneller für öffentliche Kritik zu bewegen und der hohe Akademikeranteil Tübingens mag die relative Offenheit für Ausländer begründbar machen. Dennoch sind die beiden Kirchengemeinden in der eher „kleinbürgerlichen“ Südstadt, die Eberhardsgemeinde und die kath. Pfarrei St. Michael, alles andere als typische Akademikergemeinden. Zieht man in Betracht, dass die Entscheidungsfindung in der Südstadt sogar schneller zustande kam als bei der im Altersdurchschnitt wesentlich jüngeren Studentengemeinde, dann muss das andere Gründe haben. Die nach den Kirchengemeinderatsbeschlüssen einsetzende Öffentlichkeitsarbeit in beiden Gruppen und vor allem der gesamte Ablauf des Kirchenasyls wirft hierauf ein anderes Licht.

Entsprechend der abgesprochenen Abfolge des Wanderasyls und wohl durch die höhere zeitliche Disponibilität und Schreibkompetenz der Studierenden verlagerte sich zunächst die Öffentlichkeitsarbeit schwerpunktmäßig in die ESG. Die Kontakte zur Evangelischen Akademikerschaft und zum Diakonischen Werk wurden intensiviert, erste Pressetexte und Entwürfe für den „Tübinger Aufruf“  werden verfasst. – Schnell reagiert das Diakonische Werk. Sein Vertreter verkündet schon am 8.7.1999, einen Abschiebestop für kurdische Flüchtlinge im Innenministerium und eine Entschließung der Landessynode für die Bitte um einen Abschiebestopp erwirken zu wollen. Am 9.7. kommt von ihm die Mitteilung, dass die Landessynode diese Entschließung verabschiedet habe; aus dem Innenministerium sei die Zusage da, die 15 Flüchtlinge zu legalisieren, falls die Flüchtlinge erneut Petitionen und die ESG die 15 Namen der Flüchtlinge ohne Mitteilung an die Öffentlichkeit zur Prüfung einreichen würden; ein genereller Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge sei derzeit aber nicht durchsetzbar. – Am 9.7. erläutert der Vertreter des Diakonischen Werks seine Abmachung mit dem Innenministerium dem Kirchengemeinderat der ESG, der darauf zustimmt, die Namen herauszugeben. Am 11.7. werden die zuständigen Bezirksbehören vom Innenministerium angewiesen, „von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen“. Und kurz darauf kehren die Flüchtlinge wieder in ihre Unterkünfte zurück – mit dem Widerstand der lokalen Sozialämter, die Sozialhilfe zu zahlen: schließlich hätten die Flüchtlingen während ihres Abtauchens in die Illegalität bewiesen, dass sie auch ohne Sozialhilfe leben könnten. – Damit ist das Kirchenasyl für unsere 15 Flüchtlinge nicht mehr nötig. Es geht jetzt nur noch um menschliche und juristische Begleitung dieser Familien und um weitere Öffentlichkeitsarbeit, da die Abschiebung von kurdischen Asylanten nach wie vor für sie eine höchste Bedrohung für Leib und Leben darstellt.

Nun soll eine Pressekonferenz vorbereitet werden. Der „Tübinger Aufruf“ wird modifiziert: mit Einverständnis der betroffenen Flüchtlinge werden ihre Namen und ihre Situation vorgestellt. Die Einladung zur Pressekonferenz (zusammen mit dem „Tübinger Aufruf“) erfolgt am 14.7. an die einschlägigen Stellen. Schon am selben Tag treffen die ersten Proteste ein: Der Vertreter des Diakonischen Werks ist erbost über die Aktion, da sie die Grundlage seiner Vereinbarung mit dem Innenministerium zerstöre und die Flüchtlinge wie die weitere Asylarbeit des Diakonischen Werks gefährde. Am 15.7. wird die Studentenpfarrerin und der Studentenpfarrer von der lokalen Kirchenleitung aufgefordert, die Pressekonferenz abzusagen. Darauf lassen sich alle Beteiligten ein. – Den Aufregungen folgen wieder viele Gespräche: mit dem Dekanat, mit dem Vertreter des Diakonischen Werks, mit dem Rechtsanwalt, mit den Vertreterinnen und den Vertretern von „Kein Mensch ist illegal“, mit der Reutlinger Asylpfarrerin, mit den Partnern in der Eberhardsgemeinde und in St. Michael. Die Informationen über die Situation abgeschobener Kurden und die Beugung von Menschenrechten durch staatliche Verordnungen werden immer deutlicher und damit unser Gewissensspielraum enger. Darauf hin wird am 27.7. doch eine Pressekonferenz abgehalten mit etwas veränderter Besetzung, um eine klare Zuordnung zur Vereinbarung mit dem Innenministerium zu verhindern: Es wird eine weitere kurdische Familie eingeladen, die bereits einmal abgeschoben wurde und in der Folge schlimm misshandelt wurde. Jetzt nimmt auch die Dekanin teil und vertritt die Forderung der Landessynode eines derzeitigen Abschiebestopps für kurdische Flüchtlinge. Zivilcourage ist ansteckend.
In der Südstadt lief die Öffentlichkeitsarbeit in den Veranstaltungen der Kirchengemeinden und in den Gremien der Dekanate beider Kirchen. Die am Arbeitskreis „Kurdenasyl“ Beteiligten stellen sich in beiden Kirchengemeinden vor und begründen öffentlich, warum sie diesen Akt zivilen Ungehorsams für notwendig halten. Flugblätter werden verfasst, Stellwände mit Informationsschriften aufgestellt und Vorbereitungen für den Tag X geplant. Unterschriften für den Tübinger Aufruf werden nach den Gottesdiensten gesammelt.  Die Reaktion in den beiden Gemeinden übertrifft alle Erwartungen. Wir bekommen nicht nur Angebote zur Mitarbeit, sondern auch breite Zustimmung, dass wir als Christen nicht länger diese inhumane Abschiebepraxis des Staates hinnehmen können. Es gibt also Philister mit Zivilcourage.

Es lohnt sich, hier kurz einzuhalten und über unseren Lernprozess nachzudenken: Der komplizierte Vorgang der Entscheidungsfindung war ausgelöst und begleitet von vielen mehr oder weniger bewussten Ängsten. – Die wohl größte aber am wenigsten artikulierte und bemerkbare Angst war die vor der staatlichen Macht. Kirchenasyl ist schließlich ein Akt des zivilen Ungehorsams, der zwar zur Zeit nicht wie damals in Mutlangen und anderswo mit staatlicher Gewalt verfolgt wird, aber Garantien gibt es keine. Und die rechten Gruppierungen in der Gesellschaft, auf die man in der Politik immer angstvoll blickt, werden nicht müde, die „Illegalität“ und Strafwürdigkeit von Kirchenasyl zu betonen. Wenn bei den Versammlungen die Fenster geschlossen wurden, war es Zeichen dieses Bewusstseins. – Ängste gab es ebenfalls gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern von „Kein Mensch ist illegal“, auch wenn sie nie artikuliert und zugegeben wurden. Vielleicht waren die Studierenden davon am wenigsten betroffen, aber existent waren diese Ängste: Werden wir von „Linken“ vereinnahmt? Bekommen wir das Plazet unserer Kirchengemeinderäte, wenn wir mit ihnen kooperieren? Was denkt die Öffentlichkeit? – Heimliche Vorbehalte und Ängste gab es den Vertretern des Diakonischen Werks gegenüber: Warum machen sie uns „Vorschriften“? Werden wir von ihnen manipuliert? Paktieren sie nicht mit der nach rechts starrenden Regierung in Stuttgart, um am Ball zu bleiben? Sind ihre Forderungen, nicht an die Öffentlichkeit zu gehen oder keine Namen von Flüchtlingen zu nennen, nicht Zugeständnisse an die Politiker? Muss man immer „Klugheit“ walten lassen, wenn es um Humanität und Menschenwürde geht? – Ängste gab es schließlich der zögerlichen scheinenden lokalen evangelischen Kirchenleitung gegenüber: Was denkt sie, wenn ich mich nicht an ihr empfohlenes „Öffentlichkeitsverbot“ halte? Schadet das meiner Karriere? – Keine Ängste gab es auf der Ebene der interkonfessionellen Begegnung, jedenfalls nicht auf der engagierten unteren Ebene. Die gewissen Unterschiede christlicher Konfessionen machten sich freilich bemerkbar. Bei den einen mit eher demokratischer Struktur ein nach oben orientierter Formalismus, bei den anderen mit eher absolutistischer Struktur Ansätze einer horizontalen Basisoffenheit (– wohl weniger weil Rom weit und der neue Bischof noch nicht da war).
 

Zur Genese des Tübinger Kirchenasyls
Phase 2: Zivilcourage on tour

1. Das Kirchenasyl wird vorbereitet und wieder entfällt eine Pressekonferenz

Nach der Sommerpause 1999 bleibt es ruhig. Die Flüchtlinge sind geduldet, das Kirchenasyl war nicht nötig. Bei der ESG schlägt der Belegungswechsel zum Wintersemester 1999/2000 durch. Neue Studentinnen und Studenten kommen mit neuen Fragen. Aber es geht weiter mit der Öffentlichkeitsarbeit – meist zunächst in Verbindung mit den Aktivitäten von „Kein Mensch ist illegal“, die eine Open-Air-Veranstaltung, ein Solidaritätskonzert und am 2. Oktober eine Demonstration in Tübingen in Zusammenhang mit dem „Tübinger Aufruf“ organisiert hatten. Bei der Auftaktkundgebung zu dieser Demonstration sprachen so auch Pfarrer verschiedener Tübinger Kirchengemeinden, auf der Abschlusskundgebung die Reutlinger Asylpfarrerin.  Nach dieser Aktion wurde von „Kein Mensch ist illegal“ eine Pressemappe erstellt. – Von Seiten der drei Kirchengemeinden wird die „Tübinger Erklärung zum Schutz kurdischer Flüchtlinge in unseren Kirchen“ verfasst und an die Leitungsgremien der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden in Württemberg verschickt.

Eine neue Situation entsteht erst wieder, als am 21.2.2000 für die Familie Kara, eine der Familien der 15 Flüchtlinge, die Duldung auslief und die akute Abschiebung drohte. Die Studentenpfarrerin, unermüdlicher Motor auf allen Fronten, sendet ein Hilfesignal an die „Philister“ von der Kirch am Eck, weil aus internen Gründen ein Asyl bei der ESG derzeit nicht möglich ist. Für die Familie Kara kommt jetzt der Absprache gemäß die Kirch am Eck in Frage. So verlagert sich das Hauptquartier aus dem Schlatterhaus in das „Café Salut“ der Eberhardsgemeinde. Der Arbeitskreis „Kurdenasyl“ teilt sich auf in eine „Pressegruppe“, eine „Logistikgruppe“ und eine „Recht-Gruppe“ auf. Das Kirchenasyl wird präzise vorbereitet, von der Telefonkette und Lebensmittelversorgung bis zur Liste Tübinger Ärzte, die sich bereit erklären, bei Bedarf den Flüchtlingen kostenlose Behandlung zu leisten. Wieder wird eine Pressekonferenz  vorbereitet. Mitglieder des AK „Kurdenasyl“ informieren den Arbeitskreis Christlicher Kirchen Tübingen und bitten um Mitarbeit beim Kirchenasyl. Die ev. Dekanin und der kath. Dekan werden mit in die Strategie einbezogen: Sie sollen gemeinsam vor dem Tag X mit dem Polizeipräsident Gespräche führen, um ein spontanes Einschreiten der Polizei zu verhindern. Es entsteht in Tübingen eine breite Solidarisierung mit dem geplanten Kirchenasyl. An den Sitzungen des AK „Kurdenasyl“ nehmen immer mehr Vertreterinnen und Vertreter anderer Kirchengemeinden teil. Der Terminplan für das Wanderasyl kann so schon festgelegt werden, weil sich nun genügend evangelische und katholische Kirchengemeinden bereit erklärt hatten. Sieben Schwaben proben Zivilcourage.

Im Mai 2000 tritt plötzlich Entwarnung ein: Die Familie Kara hat eine neue Duldung bekommen. Wieder kam die Entscheidung des Innenministeriums der geplanten Pressekonferenz zuvor. – Ein Pressegespräch fand aber dennoch statt und diesmal vor dem Stuttgarter Innenministerium am 17.7. anlässlich der Übergabe der Unterschriften zu den Tübinger und Reutlinger Aufrufen und der Erklärung der Kirchengemeinden zum Schutz kurdischer Flüchtlinge.

2. Das Kirchenasyl oder „Joggele geh du voran, du hast ja rote Hosen an!“

Wir hatten die Familie Kara persönlich kennen und schätzen gelernt. Die Vorbereitungen für das Kirchenasyl in der Kirch am Eck waren konkret mit Blick auf diese Familie durchgeführt worden. Als dann „Kein Mensch ist illegal“ die Anfrage einer anderen Flüchtlingsfamilie einbrachte, deren Duldung am 15.6. auslief, herrschte zunächst Ratlosigkeit. Zum anderen kam diese Familie auch aus einem anderen Regierungsbezirk. So musste man zunächst Informationen über die Familie Güler  einholen und die Antwort des katholischen Dekans in Wehingen abwarten, in dessen Pfarrei die Familie seit 8 Jahren ansässig – und wo ein Asyl nicht möglich war. Als sich herausstellte, dass sie mit Familie Kara verwandt waren und die Empfehlung des Dekans  da war, konnte es vom 26.-30.7.2000 zur positiven Abstimmung in den Gemeinderäten der zunächst 7 beteiligten Kirchengemeinden Tübingens kommen. Die Organisation des Kirchenasyls war nahtlos weitergegangen, das Asyl konnte zum 1.8. beginnen. Beim Abstimmen des Betreuungsplans mit den Ferienterminen in den Kirchengemeinden stellte sich heraus, dass für den August in der Kirch am Eck zu große Lücken bestanden. Außerdem waren die räumlichen Möglichkeiten in der evangelischen Martinsgemeinde besser. So war die Entscheidung schnell getroffen und die erste Bleibestation der Familie Güler gefunden: Die Pressekonferenz fand am 1.8. im Gemeindesaal der Martinsgemeinde statt. – Mittlerweile finden dort alle 2 Wochen die Sitzungen des Arbeitskreises „Kurdenasyl“ statt, bei dem regelmäßig Mitglieder der Familie Güler und andere Gäste (auch „legale“ Kurden) aus Tübingen teilnehmen. Die tägliche Betreuung der Familie wird seitdem lückenlos von den Beteiligten aus allen Kirschengemeinden durchgeführt. Inzwischen waren Mustafa und Hatice, Fatma, Sultan und Ahmet Güler bereits in allen Kirchengemeinden und konnten sich vorstellen. Aus den Betreuerinnen und Betreuern sind Freunde geworden.


Die Geschenke des Kirchenasyls

Die Reaktionen der Politiker und Mitglieder anderer Gremien, die im September und Oktober zu den Sitzungen des Arbeitskreises „Kurdenasyl“ eingeladen waren, konnten nicht ausbleiben. Alle machten bedenkliche Mienen; das Innenministerium weiche nicht von seiner rigorosen Haltung in der Auslegung der Altfallregelung ab und werde die Abschiebepraxis fortsetzen. Die einen warnten vor der Öffentlichkeitsarbeit; vor den Landtagswahlen würde das nur schädlich sein. Andere monierten die Nähe zu „Kein Mensch ist illegal“. Wieder andere fanden den Namen des Arbeitskreises „Kurdenasyl“ unpassend; es wäre besser, man würde sich AK „Ökumenisches Kirchenasyl“ nennen. Andeutungen fielen, man müsse sich darauf einstellen, dass die Familie Güler abgeschoben würde, aber... usw.

Wir sind gelassener geworden. Seit dem November 2000 sind aus den sieben Kirchengemeinden acht geworden; seit einer fruchtbaren „Klausurtagung“ aller Beteiligten am 3. Februar sind wir dichter zusammengewachsen und haben uns nun „Arbeitskreis ‚Ökumenisches Kirchenasyl‘“ getauft. – Der Wahlkampf warf seine Schatten auch auf den Arbeitskreis: Eine Unterschriftenaktion „Für ein weltoffeneres Baden-Württemberg“ brachte schon vor der Veröffentlichung im Schwäbischen Tagblatt am 21.3.2001 Proteste. Wir sind vom Erfolg der Unterschriftenaktion überwältigt: Mehr als 350 haben innerhalb von drei Tagen unterschrieben und die Anzeige finanziert, von allen Seiten bekamen wir Solidaritätsbekundungen. Die Proteste vor der Wahl verstärkten sich aber noch nach dem Wahlsieg der CDU: Es sei nicht korrekt gewesen, dass bei der Anzeige unter dem Namen des Arbeitskreises die acht Kirchengemeinden stünden; dazu hätten Kirchengemeinderatsbeschlüsse vorliegen müssen und so weiter. Die Vorstellung, dass ein ökumenischer Arbeitskreis, der sich auf die positiven Kirchengemeinderatsbeschlüsse zum Asyl stützen kann, sich den Kirchengemeinderatsbeschlüssen der Einzelkirchen unterwerfen müsse, demaskiert das Gerede von der Ökumene als Feigenblatt und zeigt, welche Rolle politische Kreise den Kirchen zuschreiben. Sie dürfen wohltätig sein und für die Verbreitung der Moral im Staat wirken, aber wenn das selbständige Denken und die Gewissensentscheidungen der Christen gegen parteipolitische Tabus anrennen, dann droht man oder fällt um und taktiert mit Formalien.
Wie bestärkend waren die Beiträge unserer Freunde aus der Hauptpfarre in Mönchengladbach, die am 27.3. im Saal der Martinsgemeinde von ihren Erfahrungen mit dem Wanderkirchenasyl in NRW berichteten und dabei eine öffentliche Rede ihres Pfarrers zitierten: 

„Heute geht es in der Ökumene um Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Das Wanderkirchenasyl ist der Ernstfall der Ökumene heute!
Wir leben in einem Staat, der sich demokratischer und sogar sozialer Rechtsstaat nennt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 hat diese Eigenschaften unseres Staates überzeugend formuliert.
Mit der Änderung des Grundrechtes auf Asyl, die Grundgesetzänderung von 1993, hat meiner Überzeugung nach der Rechtsstaat einen Bruch bekommen! In diesem Punkt ist unser Staat kein Rechtsstaat mehr!
Mit Schrecken denke ich daran, daß in unserem Land - ebenfalls auf legalem Wege, sich ein Staat verändert hat und zum Unrechtsstaat geworden ist. Ich warne vor jeder ähnlichen Entwicklung!
Jedenfalls: die Mächtigen sollen es wissen: Wir stehen zu unserem demokratischen Rechtssaat. Aber wir lehnen die Praxis der Abschiebung in unserem Land ab. Ich für meine Person, viele in unserer Gemeinde und viele andere Menschen guten Willens verweigern in diesem Fall unserem Rechtsstaat die Gefolgschaft!“

Wir wissen nicht, wie es weitergeht. Wir wissen aber, dass wir als Christen unserem Gewissen verpflichtet sind und so handeln müssen, weil durch die Abschiebepraxis Menschenwürde und Menschenrechte verletzt werden. – Wir wissen nicht, ob wir im Extremfall mutig sind. Wir wissen aber heute besser als seit dem Sommer 1999, dass wir etwas bewegen können, wenn wir für unser Gewissen öffentlich eintreten. Und wir haben erfahren, dass wir dabei nicht allein sind und viele Verbündete finden: Christen aller Konfessionen, Muslims, Kommunisten und Sozialisten, Alte und Junge, Studierende und Handwerker. Durch die Zusammenarbeit ist auch die Berührungsangst verschwunden und ein Netzwerk entstanden, das die alten Vorurteile über Studierende und Kleinbürger obsolet gemacht hat. – Wir haben erfahren, wie sich eingeschliffene innerkirchliche Haltungen durch die Reaktionen der ökumenischen Partner verändert haben. Wir haben erfahren, wie unbequem diese ökumenische Zusammenarbeit für die Einflussnahme kirchlicher Gremien werden kann und Kirchenpolitik verändern kann. – Wir haben schließlich durch das Kirchenasyl erfahren, dass es zur Zivilcourage keine Heldinnen und Helden braucht. Dafür aber offene Menschen, die die Not der Mitmenschen wahrnehmen und den Impuls ihres Herzens umsetzen können. Im Vertrauen auf die Liebe Gottes, der uns dazu das Nötige gibt, werden wir im rechten Augenblick Barmherzigkeit geben können. In diesem Nehmen und Geben wächst Zivilcourage. – Für diese Einsicht sind wir dankbar: Sie ist ein Ergebnis des Kirchenasyls.

Gerhard Schneider

 

 

 

 

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