Kirche
+ Asyl
I. Ein Staat hat das
Recht, sich vor illegaler Einwanderung zu schützen.
Hat ein Mensch das
Recht, aus einem ihn bedrohenden Staat zu fliehen?
Und wenn dies ein
Menschenrecht ist - wie kann es umgesetzt werden?
Menschenrechte waren
immer Rechte gegen die Staatsräson
II. Die Tübinger
Kirchengemeinden können nicht Asyl für alle sein.
Baden-Württemberg
kann nicht Asyl für alle sein.
Deutschland kann nicht
Asyl für alle sein.
Europa kann nicht
Asyl für alle sein.
Die Welt kann nicht
Asyl für alle sein.
Und wenn wir nur mit
einigen
– sagen wir, mit 15
kurdischen Flüchtlingen –
anfingen?
III. Zwischen Wollen
und Können
eine Brücke bauen,
auf der mir unsere Unsicherheit überqueren,
auf der wir Fremden
und Freunden begegnen.
Eine Brücke bauen,
die auch andere benutzen
können.
Mit Phantasie die
Stämme unserer Hilflosigkeit
zusammenbinden durch
allmähliche Verständigung
zu einem Floß
über unsere Angst.
Und jenseits von Trauer
und Klagen
ein Haus aus Hoffnung
errichten,
in dem wir mit Fremden
unsere Träume teilen.
IV. Die Kirche ist
»das Haus, das die Träume verwaltet« (Fulbert Steffensky).
Manchmal ist Verwaltung
zu wenig.
Keine Begeisterung,
dass Menschen in Tübingen
Flüchtlinge beherbergen
wollen,
KEIN Dank an engagierte
Frauen und Männer.
Der MENSCH IST bequem
und möchte sein Ruhe.
Also lieber informelle,
leise Regelungen
als eine IILEGALe
Handlung.
Manchmal ist Verwaltung
zu wenig.
Flüchtlinge möchten
einen Zufluchtsort vor Folter
und die Sicherheit,
nicht abgeschoben zu werden.
Manchmal ist es unmöglich,
zivil und dennoch
gehorsam zu bleiben.
Martin Franke (Sommer
1999)
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