Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen

 
 
Kirche + Asyl
 

I. Ein Staat hat das Recht, sich vor illegaler Einwanderung zu schützen.
Hat ein Mensch das Recht, aus einem ihn bedrohenden Staat zu fliehen?
Und wenn dies ein Menschenrecht ist - wie kann es umgesetzt werden?
Menschenrechte waren immer Rechte gegen die Staatsräson

II.  Die Tübinger Kirchengemeinden können nicht Asyl für alle sein.
Baden-Württemberg kann nicht Asyl für alle sein.
Deutschland kann nicht Asyl für alle sein.
Europa kann nicht Asyl für alle sein.
Die Welt kann nicht Asyl für alle sein.
Und wenn wir nur mit einigen
– sagen wir, mit 15 kurdischen Flüchtlingen –
anfingen?

III. Zwischen Wollen und Können
eine Brücke bauen, auf der mir unsere Unsicherheit überqueren,
auf der wir Fremden und Freunden begegnen.
Eine Brücke bauen,
die auch andere benutzen können.
Mit Phantasie die Stämme unserer Hilflosigkeit
zusammenbinden durch allmähliche Verständigung
zu einem Floß über unsere Angst.
Und jenseits von Trauer und Klagen
ein Haus aus Hoffnung errichten,
in dem wir mit Fremden unsere Träume teilen.

IV. Die Kirche ist »das Haus, das die Träume verwaltet« (Fulbert Steffensky).
Manchmal ist Verwaltung zu wenig.
Keine Begeisterung, dass Menschen in Tübingen
Flüchtlinge beherbergen wollen,
KEIN Dank an engagierte Frauen und Männer.
Der MENSCH IST bequem und möchte sein Ruhe.
Also lieber informelle, leise Regelungen
als eine IILEGALe Handlung.
Manchmal ist Verwaltung zu wenig.

Flüchtlinge möchten einen Zufluchtsort vor Folter
und die Sicherheit, nicht abgeschoben zu werden.
Manchmal ist es unmöglich,
zivil und dennoch gehorsam zu bleiben.

Martin Franke (Sommer 1999)
 

 

 

 

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