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Dr. Susanne Edel, Ev. Pfarramt
Esslingen-Wäldenbronn, Langer Weg 9, Tel. 0711/ 371212,
Fax 0711/3708428, e-mail: SusanneEdel@t-online.de
und Arbeitskreis "Ökumenisches Kirchenasyl" Tübingen
Im März 2002
Liebe
Menschen in unseren Kirchengemeinden und anderswo!
Wir wenden uns heute mit
der Bitte an Sie/Euch, uns bei der Unterstützung einer kurdischen
Asylsuchenden-Familie zu helfen. Ihre Verfolgungsgeschichte ist beiliegend
zusammenge-fasst. Wer Genaueres wissen will, kann sich gerne an Pfarrerin
Dr. Susanne Edel (s.o.) oder an Rechtsanwalt Manfred Weidmann, Tel.
07071/13390 wenden.
Familie Kara - sie lebt im Kreis Backnang - ist im Sommer 1999 mit der
Bitte um Hilfe an die Ev. Studierendengemeinde (an der Susanne Edel
damals noch Pfarrerin war) und andere Tübinger Gemeinden herangetreten.
Die Gemeinden haben sich damals ausführlich mit der Geschichte
von Familie Kara auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen:
Auch innerhalb des inzwischen in unserem Land ja sehr eingeschränkten
Asylrechts hätte dieser Familie Asyl oder eine andere dauerhafte
Aufenthaltsgenehmigung gewährt werden müssen. Bereits in den
ersten Rechtsurteilen sind jedoch wesentliche Teile ihrer Verfol-gungs-
und Fluchtgeschichte nicht entsprechend gewürdigt worden. Die Tübinger
Kirchen-gemeinden haben sich damals verpflichtet, das in ihren Kräften
Stehende zu tun, um der Familie doch noch zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ein erster Schritt war es, beim Behandlungszentrum für Folteropfer
"Refugio" in Stuttgart eine ärztliche Stellungnahme in
Auftrag zu geben. Die Stellungnahmen haben bei Herrn Kara die schweren
Folterungen, von denen er von Anfang an gesprochen hatte, bestätigt
und er-gänzt. Frau Kara konnte erstmals von dem reden, was sie
von türkischen Polizisten und Mili-tärs erlitten hatte.
Leider führte der Versuch, diese Erkenntnisse in das laufende Asylfolgeverfahren
einzubrin-gen, nicht wie in anderen Fällen dazu, für Karas
zumindest ein dauerhaftes Abschiebungs-hindernis festzustellen. Der
Richter begründete seine Ablehnung im Urteil vom 5.Februar 2002
(die Gerichtsverhandlung war am 20.12.2001 gewesen) damit, dass ein
von ihm bei der Universitätsklinik Tübingen in Auftrag gegebenes
Gutachten zwar beiden Eltern in der Vergangenheit schwere Traumatisierung
bescheinigt, diese jedoch bei Herrn Kara vollstän-dig, bei Frau
Kara teilweise überwunden sieht.
Diese Einschätzung weicht von dem ab, was diejenigen, die Frau
Kara begleiten, wahrneh-men. Die Ärztin, die sie laufend behandelt,
erlebt Frau Kara als schwer traumatisiert und akut depressiv und behandlungsbedürftig.
Darüber hinaus äußert sich das Tübinger Gutachten
nicht zu der Frage, was geschieht, wenn Herr und Frau Kara mit einer
Ausreiseaufforderung konfrontiert werden. Der Rechtsanwalt hatte beantragt,
die Gutachter ergänzend zu befra-gen, ob im Falle einer Rückkehr
in die Türkei eine Retraumatisierung droht. Diesen Antrag lehnte
der Richter jedoch ab. Nach der Gerichtsverhandlung im Dezember, bei
der sich das ablehnende Urteil des Richters abzeichnete, zeigten beide
Eltern deutliche Reaktionen. Die älteste Tochter meinte, sie hätte
gar nicht gedacht, dass es ihrer Mutter immer noch schlech-ter gehen
könne - aber es sei so. Sie sei fast gar nicht mehr ansprechbar.
Zwischendurch suchte die Tochter ihre Mutter aus Angst vor einem Suizid,
als diese das Haus verlassen hatte.
Herr Kara, der sich täglich
zu seiner Arbeit als Hausmeister bei Mc Donalds schleppt, leidet seither
noch deutlicher unter Schlafstörungen. Anfang des Jahres kam er
mit einem akuten Gefäßverschluss in's Krankenhaus - nach
Aussagen der behandelnden Ärzte ursächlich wesentlich auf
Stress zurückzuführen. Inzwischen kann er seiner Arbeit wieder
nachgehen.
Die beiden 17 und 19 Jahre alten Töchter führen neben ihren
schulischen Verpflichtungen den Haushalt und regeln mit ihren sehr guten
Deutschkenntnissen weitgehend auch die sonstigen familiären Angelegenheiten.
Die älteste Tochter ist bereits verheiratet und wird demnächst
nach Pforzheim ziehen. Beide Söhne mit sechs und 16 Jahren zeigen
deutliche Verhaltensauffälligkeiten. Sie leiden sehr unter dem
Gesamtdruck, der auf der Familie lastet und in der Krankheit der Mutter
ständig präsent ist.
Wir haben nun ein Gutachten beim Deutschen Institut für Psychotraumatologie
(DIPT) in Köln in Auftrag gegeben. Dieses Institut an der Kölner
Universität wurde 1991 als ein Zu-sammenschluss von PsychologInnen,
ÄrztInnen, JuristInnen und anderen interessierten Be-rufsgruppen
gegründet, um sich der Erforschung, Diagnostik, Therapie und Prävention
psy-chotraumatischer Störungen zu widmen. Es kooperiert eng mit
dem Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität
Köln. Von einem Psychologen und einer Psychologin des DIPT wurden
Herr und Frau Kara Anfang Februar untersucht. Wir erwarten das Gutachten
täglich.
Mithilfe dieses Gutachtens wollen wir versuchen, doch noch eine rechtliche
Würdigung der Verfolgungsgeschichte und der daraus entstandenen
Schädigungen zu erreichen.
Die Kosten des Gutachtens wurden mit ca 1500 € veranschlagt. Darüber
hinaus fallen Kos-ten für Rechtsanwalt und Rechtsmittel an, mit
deren Hilfe das Gutachtens in das Rechtsver-fahren eingebracht werden
soll. Sie belaufen sich auf voraussichtlich 2-3000 € . Da die Tü-binger
Kirchengemeinden in den vergangenen eineinhalb Jahren die Versorgungskosten
für eine andere fünfköpfige kurdische Familie im "Kirchenasyl"
aufgebracht haben, sind wir we-sentlich auf Spenden aus anderen Quellen
angewiesen.
Wir
fragen Sie/Euch hiermit, ob es möglich wäre, dafür einen
Beitrag zu spenden. Die Evangelische Akademikerschaft in Württemberg
hat sich freundlicherweise bereit er-klärt, dafür ein Konto
zu eröffnen: Ev. Akademikerschaft LV Württemberg Kto Nr 416819,
Ev. Kreditgenossenschaft BLZ 60060606, Stichwort: "Kurdenspende".
Eine Spendenbescheinigung wird auf Wunsch bei Angabe von Name und Adresse
(!!) gerne ausgestellt.
Wenn ich mir überlege:
warum so viel Aufwand für eine Familie? dann denke ich immer an
das Motto des Arbeitskreises Asyl Baden-Württemberg: "Der
Einzelfall zählt". Die Würde dieser konkreten Menschen
gilt es zu wahren - und uns haben nun sie sich besonders an's Herz gelegt.
Sie sind bisher nicht zu ihrem Recht gekommen.
Zugleich ist jeder rechtlich dokumentierte Vorgang in der Frage: Wie
kommen traumatisierte Flüchtlinge in unseren Asylverfahren vor?
wichtiges Material für zukünftige vergleichbare Fälle.
Konkret für Karas kann jenes Gutachten die Möglichkeit eröffnen,
wichtige Sachverhal-te, die bisher im Verfahren untergegangen waren,
wiederaufzugreifen.
Sollte mehr Geld eingehen als wir für oben genannte Zwecke benötigen,
würden wir es zu-nächst zur weiteren Unterstützung dieser
Familie verwenden, solange sie noch nicht aner-kannt ist - und sonst
für andere kurdische Flüchtlinge.
Ich grüße Sie/Euch
freundlich
Ihre/Eure Dr. Susanne Edel
Zur Verfolgungsgeschichte von Herrn
und Frau Kara
Dateie
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