Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen

 
 

Dr. Susanne Edel, Ev. Pfarramt Esslingen-Wäldenbronn, Langer Weg 9, Tel. 0711/ 371212,
Fax 0711/3708428, e-mail: SusanneEdel@t-online.de
und Arbeitskreis "Ökumenisches Kirchenasyl" Tübingen

Im März 2002

Liebe Menschen in unseren Kirchengemeinden und anderswo!

Wir wenden uns heute mit der Bitte an Sie/Euch, uns bei der Unterstützung einer kurdischen Asylsuchenden-Familie zu helfen. Ihre Verfolgungsgeschichte ist beiliegend zusammenge-fasst. Wer Genaueres wissen will, kann sich gerne an Pfarrerin Dr. Susanne Edel (s.o.) oder an Rechtsanwalt Manfred Weidmann, Tel. 07071/13390 wenden.
Familie Kara - sie lebt im Kreis Backnang - ist im Sommer 1999 mit der Bitte um Hilfe an die Ev. Studierendengemeinde (an der Susanne Edel damals noch Pfarrerin war) und andere Tübinger Gemeinden herangetreten. Die Gemeinden haben sich damals ausführlich mit der Geschichte von Familie Kara auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen: Auch innerhalb des inzwischen in unserem Land ja sehr eingeschränkten Asylrechts hätte dieser Familie Asyl oder eine andere dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gewährt werden müssen. Bereits in den ersten Rechtsurteilen sind jedoch wesentliche Teile ihrer Verfol-gungs- und Fluchtgeschichte nicht entsprechend gewürdigt worden. Die Tübinger Kirchen-gemeinden haben sich damals verpflichtet, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um der Familie doch noch zu ihrem Recht zu verhelfen.

Ein erster Schritt war es, beim Behandlungszentrum für Folteropfer "Refugio" in Stuttgart eine ärztliche Stellungnahme in Auftrag zu geben. Die Stellungnahmen haben bei Herrn Kara die schweren Folterungen, von denen er von Anfang an gesprochen hatte, bestätigt und er-gänzt. Frau Kara konnte erstmals von dem reden, was sie von türkischen Polizisten und Mili-tärs erlitten hatte.
Leider führte der Versuch, diese Erkenntnisse in das laufende Asylfolgeverfahren einzubrin-gen, nicht wie in anderen Fällen dazu, für Karas zumindest ein dauerhaftes Abschiebungs-hindernis festzustellen. Der Richter begründete seine Ablehnung im Urteil vom 5.Februar 2002 (die Gerichtsverhandlung war am 20.12.2001 gewesen) damit, dass ein von ihm bei der Universitätsklinik Tübingen in Auftrag gegebenes Gutachten zwar beiden Eltern in der Vergangenheit schwere Traumatisierung bescheinigt, diese jedoch bei Herrn Kara vollstän-dig, bei Frau Kara teilweise überwunden sieht.

Diese Einschätzung weicht von dem ab, was diejenigen, die Frau Kara begleiten, wahrneh-men. Die Ärztin, die sie laufend behandelt, erlebt Frau Kara als schwer traumatisiert und akut depressiv und behandlungsbedürftig. Darüber hinaus äußert sich das Tübinger Gutachten nicht zu der Frage, was geschieht, wenn Herr und Frau Kara mit einer Ausreiseaufforderung konfrontiert werden. Der Rechtsanwalt hatte beantragt, die Gutachter ergänzend zu befra-gen, ob im Falle einer Rückkehr in die Türkei eine Retraumatisierung droht. Diesen Antrag lehnte der Richter jedoch ab. Nach der Gerichtsverhandlung im Dezember, bei der sich das ablehnende Urteil des Richters abzeichnete, zeigten beide Eltern deutliche Reaktionen. Die älteste Tochter meinte, sie hätte gar nicht gedacht, dass es ihrer Mutter immer noch schlech-ter gehen könne - aber es sei so. Sie sei fast gar nicht mehr ansprechbar. Zwischendurch suchte die Tochter ihre Mutter aus Angst vor einem Suizid, als diese das Haus verlassen hatte.

Herr Kara, der sich täglich zu seiner Arbeit als Hausmeister bei Mc Donalds schleppt, leidet seither noch deutlicher unter Schlafstörungen. Anfang des Jahres kam er mit einem akuten Gefäßverschluss in's Krankenhaus - nach Aussagen der behandelnden Ärzte ursächlich wesentlich auf Stress zurückzuführen. Inzwischen kann er seiner Arbeit wieder nachgehen.
Die beiden 17 und 19 Jahre alten Töchter führen neben ihren schulischen Verpflichtungen den Haushalt und regeln mit ihren sehr guten Deutschkenntnissen weitgehend auch die sonstigen familiären Angelegenheiten. Die älteste Tochter ist bereits verheiratet und wird demnächst nach Pforzheim ziehen. Beide Söhne mit sechs und 16 Jahren zeigen deutliche Verhaltensauffälligkeiten. Sie leiden sehr unter dem Gesamtdruck, der auf der Familie lastet und in der Krankheit der Mutter ständig präsent ist.

Wir haben nun ein Gutachten beim Deutschen Institut für Psychotraumatologie (DIPT) in Köln in Auftrag gegeben. Dieses Institut an der Kölner Universität wurde 1991 als ein Zu-sammenschluss von PsychologInnen, ÄrztInnen, JuristInnen und anderen interessierten Be-rufsgruppen gegründet, um sich der Erforschung, Diagnostik, Therapie und Prävention psy-chotraumatischer Störungen zu widmen. Es kooperiert eng mit dem Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Köln. Von einem Psychologen und einer Psychologin des DIPT wurden Herr und Frau Kara Anfang Februar untersucht. Wir erwarten das Gutachten täglich.

Mithilfe dieses Gutachtens wollen wir versuchen, doch noch eine rechtliche Würdigung der Verfolgungsgeschichte und der daraus entstandenen Schädigungen zu erreichen.
Die Kosten des Gutachtens wurden mit ca 1500 € veranschlagt. Darüber hinaus fallen Kos-ten für Rechtsanwalt und Rechtsmittel an, mit deren Hilfe das Gutachtens in das Rechtsver-fahren eingebracht werden soll. Sie belaufen sich auf voraussichtlich 2-3000 € . Da die Tü-binger Kirchengemeinden in den vergangenen eineinhalb Jahren die Versorgungskosten für eine andere fünfköpfige kurdische Familie im "Kirchenasyl" aufgebracht haben, sind wir we-sentlich auf Spenden aus anderen Quellen angewiesen.

Wir fragen Sie/Euch hiermit, ob es möglich wäre, dafür einen Beitrag zu spenden. Die Evangelische Akademikerschaft in Württemberg hat sich freundlicherweise bereit er-klärt, dafür ein Konto zu eröffnen: Ev. Akademikerschaft LV Württemberg Kto Nr 416819, Ev. Kreditgenossenschaft BLZ 60060606, Stichwort: "Kurdenspende".
Eine Spendenbescheinigung wird auf Wunsch bei Angabe von Name und Adresse (!!) gerne ausgestellt.

Wenn ich mir überlege: warum so viel Aufwand für eine Familie? dann denke ich immer an das Motto des Arbeitskreises Asyl Baden-Württemberg: "Der Einzelfall zählt". Die Würde dieser konkreten Menschen gilt es zu wahren - und uns haben nun sie sich besonders an's Herz gelegt. Sie sind bisher nicht zu ihrem Recht gekommen.

Zugleich ist jeder rechtlich dokumentierte Vorgang in der Frage: Wie kommen traumatisierte Flüchtlinge in unseren Asylverfahren vor? wichtiges Material für zukünftige vergleichbare Fälle. Konkret für Karas kann jenes Gutachten die Möglichkeit eröffnen, wichtige Sachverhal-te, die bisher im Verfahren untergegangen waren, wiederaufzugreifen.
Sollte mehr Geld eingehen als wir für oben genannte Zwecke benötigen, würden wir es zu-nächst zur weiteren Unterstützung dieser Familie verwenden, solange sie noch nicht aner-kannt ist - und sonst für andere kurdische Flüchtlinge.

Ich grüße Sie/Euch freundlich

Ihre/Eure Dr. Susanne Edel


Zur Verfolgungsgeschichte von Herrn und Frau Kara

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