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Schwäbisches
Tagblatt, 23. Februar 2002, S. 28:
DER
KOMMENTAR
Wenig
Grund zum Feiern
Die Landesregierung in Stuttgart
hat ihr Versprechen, die "gegenwärtig vorhandenen Kirchenasylfälle
mit Augenmaß zu lösen" , ein Stück weit eingelöst.
Sie hat der kurdischen Familie Güler eine Duldung für die
nächsten drei Monate zugesichert und damit ihre scheinbar hoffnungslose
Situation zunächst beendet. Aus der Sicht derjenigen, die sich
seit 18 Monaten in Tübingen für ein Bleiberecht der Gülers
einsetzen, mag dies zu Recht als positives politisches Signal gewertet
werden. Aber für die Gülers selber gibt es noch wenig Grund
zum Feiern.
"Ich fühle mich wie ein freigelassener Vogel", schildert
der 21jährige Ahmet seinen derzeitigen Schwebezustand. 18 Monate
hat er zusammen mit seinen Schwestern Fatma und Sultan im Wohnzimmer
der kleinen Mesnerwohnung geschlafen, hat wieder und wieder überlegt,
wie es mit ihm und der Familie weitergeht. Gedanken, die allzu oft ins
Leere gingen oder sich in jenem Baum draußen auf dem Kirchplatz
verfingen, wo seit dem letzten Gemeindefest die zahlreichen "guten
Wünsche für Familie Güler" im Windflattern.
Und jetzt: Wieder ein Dokument, das verlängert werden muss, das
keine Garantie für ein endgültiges Bleiberecht gibt. In der
Türkei wurde die Familie politisch verfolgt, hier geriet sie in
das Gesetzes-Wirrwarr des Asylrechts, aus dem sie sich mit Hilfe ihres
Rechtsanwalts und eines unermüdlichen Arbeitskreises wieder herauszukämpfen
versucht. "Wir sind zwar Flüchtlinge, aber man darf nicht
vergessen, dass wir Menschen sind und nicht freiwillig aus der Türkei
geflohen sind", sagt Ahmet.
Unmenschlich ist die bisher übliche Anwendung der Altfallregelung
in Baden-Württemberg, die den Gülers zur Rechtsfälle
wurde. Weil sie am Stichtag 19. November 1999 Sozialhilfe bezog - und
das auch nur, weil damals keine Arbeitserlaubnis, wohl aber Arbeitsplatzzusagen
vorlagen. Unmenschlich ist auch die Rechtsauslegung des Innenministeriums.
Obwohl Hatice Güler nun schon in mehreren Gutachten eine Traumatisierung
bescheinigt wird, soll diese seelisch und körperlich kranke Frau
ausgerechnet in dem Land behandelt werden können, in dem sie nachweislich
mehrfach gefoltert wurde. Und unmenschlich wäre es, ihr und dem
Ehemann Asyl zu gewähren, nicht aber den nun im Laufe der Asylverfahrens-Jahre
erwachsen gewordenen Kinder.
So gesehen steht die Landesregierung jetzt gegenüber Gülers
und dem Unterstützerkreis im Wort. Sie hat mit der jüngst
ausgesprochenen Duldung einen neuen Weg eingeschlagen. Sie kann den
gesetzlichen Spielraum nutzen und aus humanitären Gründen
die Duldung in ein Bleiberecht der Gülers umwandeln. Dann hätten
die kurdischen Flüchtlinge nach zwölf Jahren wirklich einen
Grund zu feiern.
Christiane Hoyer
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