Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen

 
 

Schwäbisches Tagblatt, 23. Februar 2002, S. 28:

DER KOMMENTAR

Wenig Grund zum Feiern

Die Landesregierung in Stuttgart hat ihr Versprechen, die "gegenwärtig vorhandenen Kirchenasylfälle mit Augenmaß zu lösen" , ein Stück weit eingelöst. Sie hat der kurdischen Familie Güler eine Duldung für die nächsten drei Monate zugesichert und damit ihre scheinbar hoffnungslose Situation zunächst beendet. Aus der Sicht derjenigen, die sich seit 18 Monaten in Tübingen für ein Bleiberecht der Gülers einsetzen, mag dies zu Recht als positives politisches Signal gewertet werden. Aber für die Gülers selber gibt es noch wenig Grund zum Feiern.

"Ich fühle mich wie ein freigelassener Vogel", schildert der 21jährige Ahmet seinen derzeitigen Schwebezustand. 18 Monate hat er zusammen mit seinen Schwestern Fatma und Sultan im Wohnzimmer der kleinen Mesnerwohnung geschlafen, hat wieder und wieder überlegt, wie es mit ihm und der Familie weitergeht. Gedanken, die allzu oft ins Leere gingen oder sich in jenem Baum draußen auf dem Kirchplatz verfingen, wo seit dem letzten Gemeindefest die zahlreichen "guten Wünsche für Familie Güler" im Windflattern.

Und jetzt: Wieder ein Dokument, das verlängert werden muss, das keine Garantie für ein endgültiges Bleiberecht gibt. In der Türkei wurde die Familie politisch verfolgt, hier geriet sie in das Gesetzes-Wirrwarr des Asylrechts, aus dem sie sich mit Hilfe ihres Rechtsanwalts und eines unermüdlichen Arbeitskreises wieder herauszukämpfen versucht. "Wir sind zwar Flüchtlinge, aber man darf nicht vergessen, dass wir Menschen sind und nicht freiwillig aus der Türkei geflohen sind", sagt Ahmet.
Unmenschlich ist die bisher übliche Anwendung der Altfallregelung in Baden-Württemberg, die den Gülers zur Rechtsfälle wurde. Weil sie am Stichtag 19. November 1999 Sozialhilfe bezog - und das auch nur, weil damals keine Arbeitserlaubnis, wohl aber Arbeitsplatzzusagen vorlagen. Unmenschlich ist auch die Rechtsauslegung des Innenministeriums. Obwohl Hatice Güler nun schon in mehreren Gutachten eine Traumatisierung bescheinigt wird, soll diese seelisch und körperlich kranke Frau ausgerechnet in dem Land behandelt werden können, in dem sie nachweislich mehrfach gefoltert wurde. Und unmenschlich wäre es, ihr und dem Ehemann Asyl zu gewähren, nicht aber den nun im Laufe der Asylverfahrens-Jahre erwachsen gewordenen Kinder.

So gesehen steht die Landesregierung jetzt gegenüber Gülers und dem Unterstützerkreis im Wort. Sie hat mit der jüngst ausgesprochenen Duldung einen neuen Weg eingeschlagen. Sie kann den gesetzlichen Spielraum nutzen und aus humanitären Gründen die Duldung in ein Bleiberecht der Gülers umwandeln. Dann hätten die kurdischen Flüchtlinge nach zwölf Jahren wirklich einen Grund zu feiern.

Christiane Hoyer

 

 

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