Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen

 
 

Schwäbisches Tagblatt, 23. Februar 2002, S. 28:

Schlaflose Nächte sind vorbei

Vorerst keine Abschiebung von Familie Güler /
Duldung statt Kirchenasyl

TÜBINGEN (hoy). Bei der kurdischen Familie Güler sind die Ausweise eingetroffen, die ihr einen legalen Aufenthalt in Tübingen für die nächsten drei Monate garantieren. Damit kann das "fälschungssichere" Dokument der Duldung den symbolischen Kirchenasyl-Ausweis der vergangenen 18 Monate ablösen (siehe den ... Kommentar "Wenig Grund zum Feiern").

In einem Pressegespräch bewertete Pfarrer Helmut Zwanger gestern die Duldung der fünfköpfigen Familie als "großen Fortschritt" im Bemühen zwischen Landesregierung und Arbeitskreis ökumenisches Kirchenasyl um eine dauerhafte Lösung für Gülers. Wie mehrfach berichtet flüchteten Hatice und Mustafa Güler im Juli 2000 mit ihren drei Kindern Ahmet (21 Jahre), Fatma (28) und Sultan (27) aus Furcht vor der drohenden Abschiebung von Wehingen (Kreis Tuttlingen) in die Mesnerwohnung der Martinskirche.

Die Mitarbeiter/innen von mittlerweile neun Kirchengemeinden gaben den Fünf in den vergangenen 18 Monaten mit ihren täglichen Besuchen Halt im illegalen Alltag, wo Gülers weder arbeiten noch sich frei bewegen konnten. Was als "vorübergehender Schutzraum", so Zwanger, gedacht war, entwickelte sich für die Flüchtlinge als Zeit der "schlaflosen Nächte", sagt Ahmet Güler. Das "ständige Nachdenken über eine unbekannte Zukunft hat uns langsam fertig gemacht", berichtete er gestern unter Tränen.

Fatma Güler
Sultan Güler
Ahmet Güler

Der 21-Jährige musste seine Lehre als Heizungsbauer im dritten Lehrjahr abbrechen. Jetzt hat er in dem Tübinger Betrieb die Chance, wieder einzusteigen. Gülers Anwalt Manfred Weidmann machte noch einmal deutlich, dass es sich bei der jetzt erreichten Lösung um das Ergebnis "vielfältigster Bemühungen vieler, nicht nur einzelner Politiker und bekannter Persönlichkeiten", handelt.

Die Duldung, so Weidmann, bedeutet rein rechtlich: Die Abschiebung der Gülers in die Türkei, von wo die traumatisierte Hatice Güler gemeinsam mit ihrem Ehemann Mustafa vor knapp zwölf Jahren floh, wird für drei Monate ausgesetzt. Sie kann verlängert werden, bis ein neues Gutachten vom Tübinger Psychiatrie-Professor Klaus Foerster erstellt ist und die derzeit noch nicht abgeschlossenen Rechtsverfahren entschieden sind. Weidmann begrüßte zwar, dass die Duldung für alle Gülers mit einer Arbeitserlaubnis verbunden ist. Andererseits sei sie aber an "laufende Verfahren gekoppelt". So läuft seit 2000 ein Asyl-Folgeantrag. Sein Ausgang sei nach wie vor ungewiss. Er wolle sich gemeinsam mit dem Asyl-Arbeitskreis aber weiterhin für ein dauerhaftes Bleiberecht der ganzen Familie einsetzen. Diese "positive Lösung" zeichnet sich für Pfarrer Martin Zwanger und den Asyl-AK zumindest dann ab, "wenn die vertrauliche Zusammenarbeit mit dem Innenministerium weitergeht". So haben sich die Kirchengemeinden darauf verständigt, den Besuchsdienst bei Gülers und die regelmäßigen internen Besprechungen so lange fortzusetzen, "bis ein dauerhafter Aufenthalt für Gülers gesichert ist", erklärte Pfarrerin Beate Schröder von der Eberhardskirchengemeinde. Gerhard Schneider (St. Michael) erinnerte noch einmal an den "menschlichen" Aspekt des Kirchenasyls. Unabhängig von der Konfession "müssen Christen Widerstand leisten, wenn der Staat nicht in der Lage ist, Menschenrecht zu garantieren". In der Wahrnehmung über Gülers "tragisches Flüchtlingsschicksal", so Zwanger, habe man nun mit der Landesregierung "zueinander gefunden".
Bilder: Haas

 

 

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