Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen

 
Brief von Sozialminister Dr. Repnik 
an das Tübinger Ökumenische Kirchenasyl 
vom 14.5.2001

Dr. Friedhelm Repnik MdL
Sozialminister des Landes Baden-Württemberg 
 

Stuttgart, 14. Mai 2001
 

Ökumenisches Kirchenasyl
Herrn Pfarrer 
Dr. Helmut Zwanger
Frischlinstr. 33
72074 Tübingen
 

Sehr geehrter Herr Dr. Zwanger,

wie versprochen habe ich mich hinsichtlich des Schicksals der Familie Güler noch einmal an meinen Kollegen, Herrn Innenminister Dr. Thomas Schäuble MdL, gewendet. Leider sieht das Innenministerium keine Möglichkeit für die Familie Güler ein Daueraufenthaltsrecht zu ermöglichen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für eine Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis auf Grund einer Härtefallregelung, wie sie in Tübingen immer wieder diskutiert wird, nicht vor, da unter diese Härtefallregelung nur solche Asylbewerberfamilien fallen, die vor dem 1. Juli 1993 eingereist sind, seitdem ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet gefunden haben und sich in die hiesige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung eingefügt haben. Hinzu kommen muss, dass zumindest ein minderjähriges Kind in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ausländer lebt, das sich seit dem 1. Juli 1993 oder seit seiner Geburt im Bundesgebiet aufhält.

Im Endeffekt bleibt festzustellen, dass abgelehnte Asylbewerber das Land grundsätzlich wieder verlassen müssen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene besteht zwischen den Innenministern Konsens, dass unbegründete Asylbegehren nicht zu einem Daueraufenthaltsrecht führen dürfen.

So bedauerlich dies im Einzelfall sein mag und so sehr ich Ihren Einsatz für die Familie Güler schätze, sehe ich auf Grund dieser Rechtslage derzeit keine Möglichkeit, wie hier geholfen werden könnte.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort geben zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Friedhelm Repnik MdL

 

 

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