Das ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen

 
Bündnis mit dem ökumenischen Kirchenasyl 
für Familie Güler

Begleitbrief


Arbeitskreis »Ökumenisches Kirchenasyl«
Ev. Eberhardskirchengemeinde / Kath. St. Michael-Gemeinde
Ev. Bonhoeffergemeinde – Ev. Martinsgemeinde – Ev. Stephanusgemeinde
Ev. Studierendengemeinde (ESG) – Kath. Hochschulgemeinde (KHG)
Ev. Kirchengemeinde Lustnau


Ansprechpartner für den Arbeitskreis:
 

Gerhard Schneider
St. Michael 
Stauffenbergstr. 74/1 
72074 Tübingen
 
 
Pfarrerin Beate Schröder
Eberhardsgemeinde
Eugenstr.21
72072 Tübingen 
 
Pfarrer Dr. Helmut Zwanger
Martinsgemeinde
Frischlinstr. 35
72074 Tübingen
 

Kirchenasyl der Familie Güler

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 31. Juli 2000 befindet sich die Familie Güler in der Obhut des ökumenischen Kirchenasyls. Das Kirchenasyl hat eine zweifache Funktion:

  • Es begrenzt die Risiken unbegrenzter Illegalität durch Daseinsfürsorge und Rechtsbeistand für die Familie Güler.
  • Es tritt mit staatlichen Stellen in einen Dialog, um im Blick auf die gebotene Einzelfallgerechtigkeit den humanitär begründeten Ermessensspielraum auszuloten
Die Familie Güler hat seit 1987 ein tragisches Flüchtlingsschicksal hinter sich. Mustafa Güler sollte in das sog. Dorfschützer-System gezwungen werden. (Im Bericht des Auswärtigen Amtes heißt es dazu: „Räumung der Häuser derjenigen Familien, die keine Dorfschützer stellen wollen.“) Hatice Güler erlebte Misshandlungen, belastende und traumatische Erlebnisse. „Refugio“, die von der Europäischen Kommission geförderte Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge, diagnostizierte in ihrer ärztlichen Stellungnahme eine posttraumatische Belastungsstörung“ (20.02.2001) Da Frau Güler krank ist, hängt die Überlebensfähigkeit der Familie am Zusammenhalt aller (Ahmet Jg. 1981, Sultan Jg. 1974, Fatma Jg. 1973, Ali (anerkannt) Jg. 1976).

Das ökumenische Kirchenasyl beteiligt sich am gegenwärtigen Diskurs über die sog. Altfallregelung. Am 19. November 1999 hatte die Konferenz der Innenminister beschlossen: „Asylbewerberfamilien und abgelehnten Vertriebenenbewerbern mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern kann der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet werden, wenn sie vor dem 1. Juli 1993 eingereist sind, seitdem ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet gefunden haben und sich in die hiesige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung eingefügt haben.“

Bei wohlwollender Prüfung könnte für die Familie Güler eine Regelung gefunden werden, wonach mit künftigen Arbeitsplatzzusagen – analog der Regelung anderer Bundesländer – das Familieneinkommen gewährleistet wird. In Baden-Württemberg allerdings haben Personen, die am 19. November 1999 keine Erwerbstätigkeit nachweisen konnten, keine Chance unter die Altfallregelung zu fallen. Dagegen erklärte die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg bei der ‚Konsultation Asyl’ am 16. November 2000 in Stuttgart:

„Es kann nicht unwidersprochen bleiben, wenn das Land die ‚Altfallregelung’ grundsätzlich ablehnt und die möglichen Interpretations- und Ermessensspielräume – im Gegensatz zu anderen Bundesländern! – in besonders restriktiver Weise gegen die Schwächsten und Bedürftigsten auslegt und anwendet.“

Das Bündnis mit dem ökumenischen Kirchenasyl für Familie Güler tritt für eine liberalere Anwendung der Altfallregelung ein. Für die Anwendung der Altfallregelung genügt eine künftige Arbeitsplatzzusage, dass die Familie Güler in absehbarer Zeit ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sicher kann.

Das ökumenische Kirchenasyl bittet Sie (als Person oder als Institution), diesem Bündnis mit dieser Forderung beizutreten. Gegenüber der Landesregierung wollen wir deutlich machen, dass viele Institutionen und Personen unsere Forderung unterstützen. Bitte werben Sie auch für Unterschriften in Ihrem Bekanntenkreis, in Ihrer Einrichtung, in Ihren Kirchengemeinden. Danke!
Mit herzlichem Gruß

gez. H. Zwanger

Kontaktadresse: 
Pfarrer Dr. Helmut Zwanger 
Frischlinstraße 33 
72074 Tübingen 
Fax: 07071 / 2 39 52 
Tel: 07071 / 2 39 25

 

 

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